Angemessenheit der Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers
externer Fremdvergleich bei mehreren Geschäftsführern
Leitsatz
1. Ob und inwieweit die im konkreten Einzelfall zu beurteilende Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH einem
Fremdvergleich standhält, müssen das Finanzamt und ihm folgend das Finanzgericht im Wege der Schätzung beurteilen. Bei der
Ermittlung der angemessenen Gesamtvergütung der Höhe nach handelt es sich um eine Schätzung, für die es keine festen Grenzen
gibt; erforderlich ist daher eine Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles.
2. Unangemessen im Sinne einer verdeckten Gewinnausschüttung sind nur die Bezüge, die den oberen Rand der Bandbreite angemessener
Vergütungen übersteigen.
3. Die in einem externen Fremdvergleich ermittelte Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bezieht sich regelmäßig auf
die Gesamtgeschäftsführung. Bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer müssen deswegen ggf. entsprechende Vergütungsabschläge
gemacht werden, auch wenn die Geschäftsführer sich zwar die Aufgabengebiete geteilt haben, jedoch jeder von ihnen die Gesamtverantwortung
getragen hat.
4. Bei zwei Geschäftsführern erscheint ein Abschlag von jeweils 25 % von der für die Gesamtgeschäftsführung angemessenen Vergütung
jedenfalls nicht als zu hoch.
Fundstelle(n): DStZ 2010 S. 264 Nr. 8 EFG 2010 S. 517 Nr. 6 BAAAD-35351
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2007 - 12 K 8396/05 B
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