Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen führen insbesondere dann zu nachträglichen HK, wenn sie für eine Erweiterung
des Gebäudes i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB entstehen. Eine solche liegt u. a. vor, wenn an einem Gebäude ein Anbau errichtet
wird, welcher die nach den §§ 43, 44 II. Berechnungs-VO zu ermittelnde nutzbare Fläche vergrößert oder das Gebäude in seiner
Substanz vermehrt.
Bei der Errichtung eines Anbaus, durch den die nutzbare Fläche des Gebäudes vergrößert wurde, handelt es sich selbst dann
um eine Erweiterung im vorgenannten Sinne, wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine bisher schon vorhandene Funktion ersetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAD-35348
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.09.2008 - 16 K 477/07
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