Korrektur des Vorsteuerabzugs in einem auf das Abzugsjahr folgenden Jahr bei Berufung eines Automatenaufstellers auf höherrangiges Recht hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Umsätzen mit Geldspielgeräten - Mustereinspruch
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1. Beruht eine nach nationalem Recht gesetzmäßige - mangels entgegenstehender Berufung auf Richtlinienrecht - zwingende Umsatzsteuerveranlagung auf einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung?
2. Ist der Vorsteuerabzug in einem auf das Abzugsjahr folgenden Jahr bei Berufung eines Automatenaufstellers auf höherrangiges Recht hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Umsätzen mit Geldspielgeräten gemäß § 15a Abs. 1 UStG 1993 zu korrigieren?
3. Ist für die Beurteilung der „maßgeblichen Verhältnisse” i.S.d. § 15a Abs. 1 UStG 1993 auf die im Abzugsjahr geltende nationale Rechtslage oder, wie sich erst nachträglich ergab, auf das vom nationalen Recht abweichende Gemeinschaftsrecht abzustellen?
4. Inwiefern ist der Vorsteuerabzug gemäß Art. 20 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie zu berichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
IAAAD-35327