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BFH 09.11.2005 I R 89/04, StuB 1/2006 S. 33

Überversorgung durch Nur-Pensionszusage

Erteilt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine sog. Nur-Pensionszusage, ohne dass dem eine Umwandlung anderweitig vereinbarten Barlohns zugrunde liegt, zieht die Zusage der Versorgungsanwartschaft eine sog. Überversorgung nach sich (Anschluss an Senatsurteil vom  - I R 147/93, BStBl 1996 II S. 204; Bezug: § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).NWB NAAAB-73112

Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass eine Pensionszusage nur erteilt werden kann, wenn tatsächlich Aktivbezüge vereinbart worden sind. Anhand der Aktivbezüge ist nämlich auch zu prüfen, ob die Pensionszusage angemessen ist. Die Vereinbarung eines fiktiven Arbeitslohns reicht für die Anerkennung einer Pensionszusage jedenfalls nicht aus. Bemessungsgrundlage für die Prüfung, ob eine Überversorgung vorliegt, kann nur ein tatsächlich gezahltes (vereinbartes) Gehalt sein. Eine Umwandlung ...

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