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Erwerb sämtlicher Anteile an einer Personengesellschaft
Erwirbt eine Person gleichzeitig sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, ist der Vorgang als Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu beurteilen (Bezug: § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a, § 4 Abs. 1 FördG; § 255 Abs. 1 HGB; § 705 BGB).▶NWB PAAAB-72443
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz ergangen. Eine KG hatte sämtliche Anteile an einer GbR erworben und war anstelle der GbR in die Rechte und Pflichten aus einem Grundstückskaufvertrag eingetreten. Der BFH betrachtete die gesamten Aufwendungen der KG als (begünstigte) Anschaffungskosten, da die Aufwendungen ausschließlich dem Erwerb des Vermögensgegenstands „Grundstück” gedient hätten und die GbR mit dem Erwerb sämtlicher Anteile untergegangen sei. Der Leitsatz des BFH ist also dahingehend zu relativieren, dass ein so...