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Letztmalige Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen nach § 7g EStG a. F. bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Keine Ansparabschreibungen für Freiberufler in 2007?
Nach Auffassung des Hessischen FG ist bisher nicht abschließend geklärt, ob der Gewinnermittlungszeitraum bei der Gewinnermittlung durch einen Freiberufler nach § 4 Abs. 3 EStG begrifflich das Wirtschaftsjahr oder das Kalenderjahr ist.
Demgegenüber hält es das FG Münster für unzweifelhaft, dass Gewinnermittlungszeitraum eines seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Freiberuflers begrifflich das Wirtschaftsjahr ist, daher auch von diesem Personenkreis für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. mehr beansprucht werden kann.
Durch hat der BFH die Entscheidung des FG Münster bestätigt. Nach seiner Auffassung ist es bereits bei der in den Fällen des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich summarischen Prüfung eindeutig, wonach der Gesetzgeber durch § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG n. F. bestimmt hat, dass der Gewinn von der selbständigen Arbeit dienenden Betrieben auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln ist.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der Rechtsprechung und der Literatur ist streitig, ob für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei Betrieben mit Gewinnermittlun...