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OFD 18.12.2009 63/2009, StuB 2/2010 S. 75

Einkommensteuer | Verbilligte Vermietung von Immobilien zu Nicht-Wohnzwecken

Nach Ansicht der OFD Rheinland (Kurzinfo Ertragsteuer Nr. 63/2009 vom 18.12.2009) gilt bei der Vermietung von Immobilien zu Nicht-Wohnzwecken Folgendes: § 21 Abs. 2 EStG findet keine Anwendung, wenn eine Wohnung oder andere Räume zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, z. B. gewerblichen Zwecken, vermietet werden. Bei einer verbilligten Vermietung zu Nicht-Wohnzwecken ist in jedem Fall ein Werbungskostenabzug nur im Verhältnis der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete zulässig. Dieses aus dem Nettoprinzip folgende Aufteilungsgebot bei teilentgeltlicher Nutzungsüberlassung bildet ein allgemeingültiges, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwendendes Rechtsprinzip (vgl. NWB NAAAA-96781). In dem Umfang, in dem ein Berechtigter aus privaten Grün...

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