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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitsstätte: Tätigkeit außerhalb einer Betriebseinrichtung des eigenen Arbeitgebers
Betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers sind grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Etwas anderes gilt nur bei der Verleihung von Arbeitnehmern für die gesamte Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse an einen Entleiher ( IV C 5 – S 2353/08/10010 NWB NAAAD-34806).
Das BMF legt in dem Schreiben vom fest, wie mit Hilfe von R 9.4 Abs. 3 Satz 1 LStR 2008 abgegrenzt werden muss, ob eine berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers eine Auswärtstätigkeit begründet oder ob sie an einer regelmäßigen Arbeitsstätte erfolgt. Dabei werden insbesondere die Fälle der Leiharbeit und des Outsourcings beleuchtet.
Nach R 9.4 Abs. 3 Satz 1 LStR 2008 ist r...