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Einkommensteuer | Kapitalertragsteuer: StB-Bescheinigung bei Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag hinaus
Mit Schreiben vom regelt das BMF die Anforderungen an die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts, die für die Anrechnung und die Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften eingereicht werden muss.
Für eine Anrechnung sowie für eine Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden. So muss im Rahmen der Veranlagung neben der Steuerbescheinigung z. B. die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts eingereicht werden, in der bestätigt wird, dass aufgrund des ...