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Einkommensteuer | Bescheinigung durch Steuerberater bei Aktiengeschäften über Dividendenstichtag hinaus
Gemäß dem (BStBl 2009 I S. 631) sind für eine Anrechnung sowie für eine Erstattung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Kapitalertragsteuer bei über den Dividendenstichtag noch zu regulierenden Geschäften zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. So ist im Rahmen der Veranlagung neben der Steuerbescheinigung z. B. die Bescheinigung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts einzureichen, in der bestätigt wird, dass aufgrund des dem Steuerberater oder Rechtsanwalt möglichen Einblicks in die Unternehmensverhältnisse und nach Befragung des Steuerpflichtigen keine Erkenntnisse über Absprachen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den über den Dividendenstichtag vollzogenen Erwerb der Aktien im Sinne der Steuerbescheinigung sowie entsprechende Leerverkäufe vorliegen. Maßgebend fü...