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Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot: Reisekosten gemischt veranlasster Aufenthalte sind aufteilbar
Mit Beschluss v. - GrS 1/06 NWB EAAAD-35188 hat der Große Senat des BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen grds. in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden können, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Allerdings kann es das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.
Die Entscheidung erging auf den Vorlagebeschluss des VI. (Lohnsteuer-)Senats des , BStBl 2007 II S. 121), der über folgenden Sachverhalt zu befinden hatte: Der Kläger bezog im Streitjahr (1994) als „EDV-Controller” bei einer Versicherungsgesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wie alljährlich besuchte er eine bedeutende Computerkonferenz und -messe in Las Vegas, auf der er ein Jahr zuvor einen Vortr...