Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit
einer zunächst gültigen Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers
Leitsatz
Die Nachweispflichten nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV sind keine materiellen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung
als innergemeinschaftliche Lieferung.
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versagung der Steuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung
aufgrund der Ungültigkeit der Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer und des insoweit unvollständigen Buchnachweises, wenn trotz
der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen
des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.
Hat sich der Stpfl. zu Beginn einer mehrmonatigen Geschäftsbeziehung durch qualifizierte Abfrage der Gültigkeit der mitgeteilten
Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer vergewissert und keinen Anlass, in der Folgezeit an dem Fortbestehen der Unternehmereigenschaft
des in Spanien ansässigen Abnehmers zu zweifeln, so kann er sich auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs.4 UStG berufen,
wenn die Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer später – aufgrund der Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten des Abnehmers
– ungültig wird.
Fundstelle(n): BAAAD-35056
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 30.01.2009 - 5 V 3471/08 A(U)
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