Klage des Insolvenzverwalters gegen Nullbescheid ohne Berücksichtigung eines Verlusts des Gemeinschuldners unzulässig
Leitsatz
Hat das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzte Steuerbescheide mit einer Steuerfestsetzung von jeweils
0 Euro gegen den Gemeinschuldner festgesetzt, so sind vom Insolvenzverwalter hiergegen erhobene Einsprüche auch dann mangels
Beschwer unzulässig, wenn geltend gemacht wird, bei Nachreichung von Steuererklärungen würden sich nicht wie vom Finanzamt
geschätzt Gewinne, sondern Verluste und somit Verlustvorträge für die Zukunft errechnen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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