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FG München Urteil v. - 7 K 1237/08 EFG 2010 S. 379 Nr. 5

Gesetze: AO § 251 Abs. 2 S. 1, AO § 251 Abs. 3, AO § 350, AO § 157 Abs. 2, InsO § 87, InsO § 38, InsO § 174 Abs. 1 S. 1, FGO § 40 Abs. 2

Klage des Insolvenzverwalters gegen Nullbescheid ohne Berücksichtigung eines Verlusts des Gemeinschuldners unzulässig

Leitsatz

Hat das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzte Steuerbescheide mit einer Steuerfestsetzung von jeweils 0 Euro gegen den Gemeinschuldner festgesetzt, so sind vom Insolvenzverwalter hiergegen erhobene Einsprüche auch dann mangels Beschwer unzulässig, wenn geltend gemacht wird, bei Nachreichung von Steuererklärungen würden sich nicht wie vom Finanzamt geschätzt Gewinne, sondern Verluste und somit Verlustvorträge für die Zukunft errechnen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 379 Nr. 5
YAAAD-35044

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FG München, Urteil v. 05.11.2009 - 7 K 1237/08

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