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Zur Entwicklung und zum Stand des Enforcements in der Europäischen Union
Aufgabe des Enforcements ist es, zum Schutz der Kapitalmärkte die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften zu gewährleisten. Der Beitrag untersucht, wie auf europäischer Ebene dieses Ziel verfolgt und geht auf die unterschiedlichen Strukturen und Prozesse bei den nationalen Enforcement-Einrichtungen ein. Es werden Ansätze aufgezeigt, wie die Effektivität des Enforcements in Europa verbessert werden könnte.
In Britain everything is permitted
unless it is prohibited;
In Germany it is the opposite,
everything is prohibited unless it is permitted;
In the
Netherlands everything is prohibited even if it is
permitted;
And in France, of course, everything is permitted
especially if it is prohibited.
Sir David Tweedie, Chairman des IASB
1 Die Aufgabe des Enforcements
Die Verläßlichkeit der Informationen über die Lage von Unternehmen hat nicht nur Bedeutung für Investoren, Mitarbeiter, Banken, Kunden oder Lieferanten. Wie die gegenwärtige Finanzkrise es auf dramatische Weise zeigt, können falsche oder unvollständige Informationen weitreichende negative volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hier setzt der Zweck der ...