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Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2010
Das BMF hat die ab 2010 gültigen Pauschbeträge für Sachentnahmen veröffentlicht.
Hinweise: Bei gemischten Betrieben wie z. B. einer Metzgerei mit einem Lebensmittelangebot ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der jeweiligen Gewerbeklasse anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen übrigens nicht enthalten und müssen ggf. hinzugeschätzt werden.
infoCenter „Unentgeltliche Wertabgaben” NWB HAAAB-13235.