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BBK Nr. 2 vom Seite 48

Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2010

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 66führte der Gesetzgeber das Wahlrecht wieder ein, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von bis zu 410 € netto sofort abzuschreiben. Der bisherige Sammelposten bleibt als Wahlrecht aber bestehen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Bisherige Bilanzierung der GWG

Bis einschließlich VZ 2007 konnten steuerlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, im Zugangsjahr als Betriebsausgabe behandelt werden, wenn deren Wert 410 € nicht überschritten hatte. Handelsrechtlich wurde eine Übernahme der [i]Übernahme der steuerlichen Regelung in die Handelsbilanzsteuerlichen Regelungen als zulässig erachtet.

Mit der Unternehmensteuerreform mussten 2008 und 2009 nur im Fall der Gewinneinkünfte GWG bis zu einem Wert von 150 € netto zwingend sofort als Betriebsausgabe behandelt werden, wobei eine Aufzeichnungspflicht nicht mehr bestand. GWG von über 150 € bis zu 1.000 € mussten als Sammelposten gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben werden; vorzeitige Abgänge blieben unberücksichtigt.

Handelsrechtlich war die Übernahme des ...

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