Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 25.08.2009 IX R 3/09, BBK 2/2010 S. 52

Abfindung wegen Reduzierung der Arbeitszeit ist tarifbegünstigt

Eine Abfindung, die der Arbeitnehmer erhält, weil er der Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit zustimmt, ist tarifbegünstigt nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Weitere Voraussetzungen sind nach dem :

  • Die Abfindung muss in einer Summe gezahlt werden, da es nur dann zu der von § 34 EStG geforderten Zusammenballung von Einkünften kommt.

  • Der Arbeitnehmer muss bei der Änderung seines Arbeitsvertrags unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt haben . Die Reduzierung der Arbeitszeit darf also nicht auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt sein.

Im Streitfall hatte die Klägerin als Arbeitnehmerin zugestimmt, ihre wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 19,25 Wochenstunden zu reduzieren; sie erhielt hierfür eine Teilabfin...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen