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Flexible Arbeitszeitregelungen für geringfügig Beschäftigte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-34881 Die neuen flexiblen Arbeitszeitregelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (besser bekannt als 400-Euro-Job) sind insbesondere für Arbeitsverhältnisse mit Stundenlohnanspruch und schwankender Arbeitszeit interessant. Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf ein verstetigtes (gleichbleibendes) Arbeitsentgelt verständigen, können Arbeitsstunden in einem Arbeitszeitkonto auf- und abgebaut werden. Auch für Zeiten der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort.
Verschiedene Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitregelungen
[i]Sonstige flexible Arbeitszeitregelung oder WertguthabenvereinbarungDie Alternativen flexibler Arbeitszeitregelungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch den Zweck, der damit verfolgt werden soll. Ist beabsichtigt, die Arbeitszeit z. B. über ein Gleitzeit- oder Jahreszeitkonto kontinuierlich auf- und abzubauen, handelt es sich um eine „sonstige flexible Arbeitszeitregelung”. Besteht hingegen die Absicht, Wertguthaben durch Verzicht auf Auszahlung von Arbeitsentgelt aufzubauen, welches dazu dienen soll, längerfristige Freistellungen von der Arbeit zu finanzieren, spricht man von einer „Wertguthabenvereinbar...