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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-34871 Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) ist gemeinsam mit der nur in den neuen Bundesländern geltenden Investitionszulage das wichtigste Programm zur Förderung von Unternehmensinvestitionen. Voraussetzungen, Art und Intensität sind im Koordinierungsrahmen geregelt. Die Bundesländer haben unterschiedliche Förderschwerpunkte und -beschränkungen in eigenen, landesspezifischen Regelungen festgelegt.
Fördervoraussetzungen
[i]Weitere Details unter www.bmwi.de, Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Regionalpolitik und unter www.foerderdatenbank.deVoraussetzung für eine Förderung im Rahmen der GRW ist der Sitz der Betriebsstätte in einem A-, C- oder D-Fördergebiet (mit jeweils unterschiedlichen Fördersätzen). A-Fördergebiete sind die fünf neuen Bundesländer, C-Fördergebiete sind z. B. Teile von Berlin, bayerische Landkreise an der Grenze zu Tschechien, Teile Schleswig-Holsteins und Niedersachsens sowie des Ruhrgebiets, D-Fördergebiete etwa Teile von Berlin und Landkreise in Bayern und Hessen. Gefördert werden in diesen Fördergebieten Erstinvestitionen von Unternehmen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmä...