Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OVG NRW 29.04.2009 6 B 415/09, NWB 2/2010 S. 95

Beamtenrecht | Charakterliche Nichteignung für Beamtenlaufbahn bei bloß geringfügiger Straftat

Sofern ein Bewerber für eine Beamtenlaufbahn wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden ist, die außerhalb des Dienstes begangen und wegen des geringen Strafmaßes nicht in das amtliche Führungszeugnis eingetragen worden war (hier: Strafbefehl wegen BaföG-Betrugs), kann dies dennoch ein berücksichtigungsfähiger Gesichtspunkt hinsichtlich seiner Nichteignung sein und die Auferlegung einer Sperrfrist für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis von drei Jahren ab Rechtskraft der Verurteilung rechtfertigen.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen