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Sozialrecht | Duales Studium muss nicht sozialversicherungspflichtig sein
Ein duales Studium, bei dem Teile der Ausbildung gegen Bezahlung in einem Unternehmen absolviert werden, darf nicht ohne Weiteres als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden. Studenten sind von der Versicherungspflicht befreit, und soweit in das Studium integrierte Praktikumszeiten allein an den Vorgaben der Fachhochschule ausgerichtet sind, bleiben sie auch sozialversicherungsfrei. Damit widersprach das Gericht der Auffassung der Deutschen Rentenversicherung, die von einem Unternehmen etwa 3.700 € Sozialversicherungsbeiträge für den Studenten einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule gefordert hatte. Der Student hatte an der Fachhochschule einen dreijährigen dualen Studiengang belegt. Etwa die Hälfte der Ausbildungszeit machten berufspraktische Phasen in d...