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Zollrecht | Gebühr für die ständige Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten – Kostendeckungsprinzip
Nach dem ist die Erhöhung der Gebühren für die ständige Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten des mittleren Dienstes außerhalb des Amtsplatzes durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung (BGBl 2005 I S. 175) rechtlich nicht zu beanstanden; sie verstößt insbesondere nicht gegen das Kostendeckungsprinzip.