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„Schnellberatung” am Telefon
Vermeidung von Haftungsfallen
[i]Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., NWB Verlag, Herne ISBN 978-3-482-50564-5Telefonische Beratungen gehören zum Alltag eines jeden Steuerberaters. Die Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten unvermittelt anrufen und die fundierte Beantwortung einzelner Fragen oder gar komplexe Beratungsempfehlungen gleichsam „aus dem Stegreif” erwarten. Welche Haftungsgefahren bestehen und wie man sich bei telefonischen „Schnellberatungen” als Steuerberater verhalten sollte, zeigt der folgende Beitrag.
I. Gefälligkeit oder Auskunftsvertrag?
[i]Haftung nur bei Vorliegen eines AuskunftsvertragsBei einer telefonischen Beratung stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Antworten auf die gestellten Fragen lediglich rechtlich unbeachtliche Gefälligkeiten darstellen, die keine haftungsrechtlichen Konsequenzen haben, oder ob die Auskünfte im Rahmen eines zwischen den Gesprächspartnern (stillschweigend) abgeschlossenen Auskunftsvertrags gegeben werden. Wird ein Auskunftsvertrag geschlossen, ist bei einer Verletzung der sich hieraus ergebenden Pflichten, etwa zur sachlich korrekten Beratung, eine Haftung des Steuerberaters denkbar.
Angesichts der in der Praxis oft anzutreffenden Tatsache, dass telefonische Beratungen mehr oder weniger „nebenbei” und ohne Entlohnung erfolgen, spricht auf den ersten Blic...