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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”
Fördermittel für Unternehmensinvestitionen
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) ist gemeinsam mit der nur in den neuen Bundesländern geltenden Investitionszulage das wichtigste Programm zur Förderung von Unternehmensinvestitionen. Voraussetzungen, Art und Intensität sind im Koordinierungsrahmen geregelt, der am in Kraft trat. Er ersetzt die bisher jährlich erschienenen Rahmenpläne. Wichtigste Änderung ist die Klarstellung hinsichtlich der Förderung mobiler Wirtschaftsgüter. Die Bundesländer haben unterschiedliche Schwerpunkte in der Förderung gesetzt, die im Folgenden dargestellt werden.
Arbeitshilfe: Die elektronische Fassung dieses Beitrags enthält als PDF-Anhang eine Fördergebietskarte, aus der die geförderten Regionen und deren Klassifizierung hervorgeht. Datei öffnen
I. Grundlagen
[i]Einzelheiten unter www. foerderdatenbank.deDie GRW setzt einheitliche Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaftsförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie hat dabei die beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union (EU) zu beachten. Dabei gibt es Vorgaben sowohl für die maximale Höhe der Förderung als auch für förderfähige Kosten. Bund und Länder können diese Vorgaben weiter einschränken...