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Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuerabzugsverfahren – Vorsorgepauschale ab 2010
Das BMF nimmt in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2010 (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG) Stellung ( IV C 5 – S 2367/09/10002).
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgEntlG KV) wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab in wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale.