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Karenzentschädigung keine Masseverbindlichkeit
Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld. Das Risiko, Erfüllungsansprüche auf Karenzentschädigung als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO) durchsetzen zu können, trifft den gekündigten Dienstnehmer wie jeden Vertragspartner des Schuldners, gegenüber dem der Insolvenzverwalter das Wahlrecht nach § 103 InsO (Erfüllung oder Ablehnung des Vertrags) geltend machen kann. Die Vorschriften über Wettbewerbsverbot und -entschädigung (§§ 75, 75a HGB) könnten dieses Prinzip nicht verdrängen. Der Insolvenzverwalter müsste sonst stets vor Kündigung eines...