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StuB 1/2010 S. 39

Hinausdrängen des Mitgesellschafters durch Einziehung des GmbH-Anteils

Sofern eine GmbH-Satzung das Recht zur Einziehung eines Geschäftsanteils auch ohne Zustimmung des hiervon Betroffenen etwa für den Fall der Pfändung des Geschäftsanteils gewähren soll, ist der Mehrheitsgesellschafter auch dann nicht an der Ausübung dieses Rechts gehindert, wenn er selbst wegen titulierter Forderungen gegen den Mitgesellschafter die Pfändung bewirkt hat. Die gesellschaftliche Treuepflicht steht einer solchen Beschlussfassung zur Einziehung des GmbH-Anteils allenfalls dann entgegen, wenn die Vollstreckungsversuche kaum Erfolg versprechend und das eigentlich maßgebliche Motiv, nämlich den Mitgesellschafter aus der GmbH zu drängen, erkennbar ist ( I-8 U 184/08, OLG Report 2009 S. 657).

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