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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4806/07 E EFG 2010 S. 419 Nr. 5

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2

Annahme außerordentlicher Einkünfte bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen für einen Tantiemeanspruch des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Aufhebung des Anstellungsvertrages

Leitsatz

  1. Zahlungen für bereits erdiente erfolgsabhängige Vergütungen sind grundsätzlich Erfüllung des ursprünglichen Anstellungsvertrages und keine Entschädigung für entgehende Einnahmen i. S. d. § 24 Nr. 1 a EStG.

  2. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Einkünfte, die sich bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ergeben hätten.

  3. Bei dieser hypothetischen Betrachtung ist nur die Beendigung des Dienstverhältnisses hinwegzudenken, nicht aber die dessen Auflösung zugrunde liegende und für die Zuerkennung des Tantiemeanspruchs eines Vorstandsmitglieds maßgebliche Beurteilung des Tätigkeitserfolgs durch den Aufsichtsrat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 419 Nr. 5
QAAAD-34656

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.07.2009 - 7 K 4806/07 E

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