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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 12356/06 EFG 2010 S. 232 Nr. 3

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, LStR 2001 R 38

Zum Ansatz pauschaler Kilometersätze nach R 38 Abs. 1 LStR bei dienstlicher Nutzung des Kraftfahrzeugs durch den Arbeitnehmer

Leitsatz

  1. Wird einem Stpfl. vom ArbG zur privaten und beruflichen Nutzung ein Pkw zur Verfügung gestellt, kann im Bekanntwerden dieser Umstände eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO liegen.

  2. Der Ansatz der pauschalen Fahrtkosten nach R 38 Abs. 1 bis 3 LStR 2001 ist nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen für eine sog. Vollkostenrechnung vorliegen, diese aber unterbleibt, weil sie dem ArbN zu aufwändig ist oder er dafür erforderliche Belege nicht aufbewahrt hat.

  3. Für den Ansatz der pauschalen Km-Sätze ist eine Belastung des ArbN mit allen mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten unverzichtbar.

  4. Eine solche Belastung ist nur gegeben, wenn der ArbN zivilrechtlich oder wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist oder wenn ihm diese Kosten aufgrund eines Vertrags mit einem Dritten, der ihm das Fahrzeug überlässt, auferlegt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 11
DStRE 2010 S. 525 Nr. 9
EFG 2010 S. 232 Nr. 3
ZAAAD-34640

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.10.2009 - 3 K 12356/06

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