Billigkeitserlass bei Tod des Nießbrauchsberechtigten vor der Steuerfestsetzung
Leitsatz
Stirbt der Nießbrauchsberechtigte vor Festsetzung der Erbschaftssteuer gegenüber dem Belasteten, scheidet eine Stundung der
auf den Kapitalwert des Nießbrauchs entfallenden Erbschaftssteuer und in der Folge die Ablösung diese Steuerbetrages von vornherein
aus.
Eine Herabsetzung der Erbschaftssteuer um den fiktiven Ablösebetrag ist weder verfassungsrechtlich geboten noch aus sachlichen
Billigkeitsgründen gerechtfertigt da weder bei Stundung des auf den Kapitalwert des Nießbrauchs entfallenden Steuerbetrages
noch dessen Ablösungsmöglichkeit echte Vergünstigungen für den § 25 Abs. 1 S. 1 ErbStG unterfallenden Personenkreis darstellen.
Für die Gewährung einer Billigkeitsregelung wegen einer Verzögerung der Steuerfestsetzung besteht ebenfalls keine Veranlassung.
Fundstelle(n): JAAAD-34628
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 24.09.2009 - 1 K 1849/07
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