Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen
Leitsatz
Besteht Streit über die Frage, ob dem Stpfl. ein Erstattungsanspruch gegen das FA zusteht, wird darüber durch Abrechnungsbescheid
gemäß § 218 AO entschieden.
Diese Entscheidung ergeht im Erhebungsverfahren und betrifft nicht das Festsetzungsverfahren.
Einwendungen gegen Grund und Höhe der dem Abrechnungsbescheid zu Grunde liegenden Steuerfestsetzung können im Verfahren über
den Abrechnungsbescheid nicht erhoben werden. Die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide wird nicht mehr geprüft.
Das FA kann gegenüber einer Erstattungsforderung aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einer fälligen USt-Nachzahlung auch
dann aufrechnen, wenn der Stpfl. mit seiner früheren Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer insolvent geworden ist und nunmehr
erneut als Einzelunternehmer tätig geworden ist. Denn unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten werden hierdurch nicht begründet.
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Stpfl. als Unternehmer nicht seine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
i. S. des § 2 UStG. Er wird lediglich in seinem Verwaltungs- oder Verfügungsrecht beschränkt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 11 DStRE 2010 S. 634 Nr. 10 EFG 2010 S. 311 Nr. 4 VAAAD-34624
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.10.2009 - 16 K 250/09
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