Leistungsort bei wissenschaftlichen Vorträgen eines Inländers im Ausland
Leitsatz
Honorare, die ein Arzt für Kardiologie für wissenschaftliche Vortragstätigkeit anlässlich seiner Teilnahme an ausländischen
Kongressen und Fachveranstaltungen vereinnahmt, sind im Inland nicht steuerbar.
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vortragende keine Fachvorträge nach ausgearbeitetem Manuskript hält, sondern lediglich
an Diskussionsrunden und Symposien teilnimmt und sich dort spontan zu aktuellen Fragestellungen äußert.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 622 Nr. 10 DStZ 2010 S. 6 Nr. 1 EFG 2010 S. 363 Nr. 4 KÖSDI 2010 S. 17028 Nr. 7 LAAAD-34623
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.10.2009 - 16 K 10092/07
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