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Einkommensteuer | Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Mit Beschluss v. - IV B 109/08 NWB OAAAD-22757 hat der BFH entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel daran bestehen, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind. Nach dem gilt Folgendes: (1) Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2007: Rn. 21 des (BStBl 2007 I S. 701) ist weiterhin anzuwenden, es sei denn, mindestens ein Mitunternehmer beantragt, auf die Anwendung zu verzichten. (2) Veranlagungszeiträume ab 2008: Rn. 23 des (BStBl 2009 I S. 440) ist für Wirtschaftsjahre, die vor dem beginnen, weiterhin anzuwenden, es sei denn, mindestens ein Mitunternehmer beantragt, auf die Anwendung zu verzichten. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, ...BStBl 2009 I S. 440