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Das Bad-Bank-Konzept
Funktionsweise und steuerliche Sonderregelungen
Die Folgen der Finanzmarktkrise haben das Vertrauen und damit den Markt für strukturierte Wertpapiere erheblich beeinträchtigt. Strukturierte Wertpapiere sind in diesem volatilen und verunsicherten Markt kaum bewert- und veräußerbar; es droht eine Bewertung unter den „tatsächlichen wirtschaftlichen Wert”. Die großen Bestände an solchen Wertpapieren bringen nach wie vor einen hohen Abschreibungsbedarf für Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute mit sich (vgl. hierzu S. 7 der Gesetzesbegründung, Bundesrats-Drucks. 442/09). Der Abschreibungsbedarf reduziert das Eigenkapital und behindert damit die Kreditvergabe und die „Gesundung” der Wirtschaft. Die Bad Bank soll eine Abschreibung der strukturierten Wertpapiere aufgrund eines fehlenden Markts über deren tatsächlichen wirtschaftlichen Wert hinaus verhindern, in dem dieser tatsächliche wirtschaftliche Wert „gewährleistet” wird. Die korrespondierenden Mittel sollen vielmehr zur „Wiederherstellung der Finanzierungsfunktion für die Realwirtschaft” dienen und zur „Gesundung” des Markts beitragen (vgl. Bundesrats-Drucks. 442/98 S. 1).
I. Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Der B...