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Anspruch auf Eigenheimzulage für Wohnungen im EU-Ausland
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
Nachdem die Eigenheimzulage bereits seit mehreren Jahren abgeschafft ist, sind bei den Gerichten noch zahlreiche Klagen anhängig. Mehrere Verfahren betreffen die Umsetzung der EuGH-Entscheidung v. - Rs. C-152/05 (BStBl 2008 II S. 326). Nach diesem Urteil hat Deutschland insoweit gegen den EG-Vertrag verstoßen, als das EigZulG die Gewährung der Förderung an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.
Hintergrund
Mit dem „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage” v. wurde die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem abgeschafft. Bis dahin knüpfte § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG die Gewährung der Förderung an die Voraussetzung, dass die zu eigenen Wohnzwecken hergestellte oder angeschaffte Wohnung im Inland belegen ist. Wegen dieser Beschränkung auf Inlandswohnungen teilte die Kommission der EG bereits in ihrem Mahnschreiben v. ihre Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des EigZulG mit dem Gemeinschaftsrecht mit. Die Bedenken wurden von der Bundesregierung nicht geteilt. Der Anwendungsbereich wurde daher nicht geändert. Die EG-Kommission reichte schließlich am eine Klage gegen Deutschland ein.
Verstoß gegen EG-Vertrag
Art. 18 EG, in dem das Recht eines jeden Bürgers d...