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Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen notwendig
Eigenkapitalersetzende Darlehen stellen auch steuerlich Fremdkapital dar
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
Vorliegen eigenkapitalersetzender Darlehen
Darlehen, die ein Gesellschafter „seiner” GmbH zu einem Zeitpunkt gewährt, zu dem ihr ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, stellen nach der bis zum geltenden Rechtslage kapitalersetzende Darlehen mit der Folge dar, dass sie im Fall der Insolvenz der Gesellschaft nicht zurückgefordert werden konnten (§§ 32 a, 32 b GmbHG a. F.). Dessen ungeachtet wurden sie steuerlich grundsätzlich als Fremdkapital angesehen. § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG n. F., der die früheren Regelungen zum Eigenkapitalersatzrecht mit Inkrafttreten des MoMiG () abgeschafft hat, wirkt grundsätzlich nicht zurück. Wurde daher noch vor Inkrafttreten des MoMiG auf ein eigenkapitalersetzendes Darlehen (an den Gesellschafter) zurückgezahlt, gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auch das Insolvenzverfahren vor diesem Zeitpunkt eröffnet wurde ().
Steuerrechtliche Behandlung im Allgemeinen
Eigenkapitalersetzende Darlehen stellen aus steuer- und zivilrechtlic...BStBl 2005 II S. 598