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Der Berater als Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren
Aufgaben, Bestellungsaussichten und Vergütung – inklusive Muster NWB CAAAD-33106
Zunehmend kommen Steuer- und Unternehmensberater mit dem Insolvenzrecht in Berührung. Auch bei den Verbraucherinsolvenzen werden die Fallzahlen laut Creditreform steigen, auf bis zu 145.000 Fälle im zu neige gehenden Jahr 2009. Betroffene und interessierte Mandanten werden „ihren” Berater fragen, ob er sie nicht in diesem Verfahren begleiten könne.
I. Der betroffene Mandantenkreis
Der Begriff „Verbraucherinsolvenz” bezieht sich auf die vereinfachte Verfahrensart nach den Vorschriften der §§ 304, 311 ff. InsO. Diese Verfahren erhalten jeweils im Az. die Buchstaben „IK”, weshalb man auch von IK-Verfahren spricht. Diese Verfahren sind zugänglich für natürliche Personen, die aktuell keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Haben sie diese in der Vergangenheit ausgeübt, müssen die Vermögensverhältnisse überschaubar sein. Dies ist i. d. R. bei weniger als 20 Gläubigern gegeben. Darüber hinaus dürfen keine (Rest-)Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, also auch nicht die Haftung für Lohnsteuerrückstände oder rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Folgerichtig handelt es sich regelmäßig um folgende Personen aus dem Mandantenkreis (ohne ...