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NWB BB 1/2010 S. 4

Abmahnfalle umgehen: Gerichtsstand richtig angeben

Wer als Verkäufer mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) arbeitet, muss bei der Angabe eines Gerichtsstands aufpassen: Wer gegenüber Privatkunden einen Gerichtsstand angibt, muss damit rechnen, dass er abgemahnt wird. Denn diese Klausel verstößt gegen § 29 Abs. 2 ZPO sowie § 38 ZPO und ist somit nach § 307 BGB unwirksam. Wenn Ihre Mandanten an Privatverbraucher verkaufen, ist im Schadensfall das Gericht am Sitz des Verbrauchers zuständig, und das kann sich schließlich in einer anderen Stadt befinden. Gegenüber Privatverbrauchern sollten daher in den AGB zum Gerichtsstand keine Angaben gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn Mandanten (auch) Geschäftskunden beliefern. Dann wird der Gerichtsstand beispielsweise für Kaufleute und juristische Personen in einer bestimmten Stadt festgelegt, z. B. ...

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