Gewerblicher Grundstückshandel, Einbringung von Grundstücken in eine KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
Leitsatz
Auch die Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann eine Grundstücksveräußerung
im Sinne der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel sein, obwohl der einbringende Gesellschafter weiterhin maßgeblich
an dem Grundstück beteiligt ist. Durch die Einbringung wird Privatvermögen auf das Gesamtshandsvermögen einer eigenständigen
Rechtspersönlichkeit übertragen.
Das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist auch dann erfüllt, wenn der mehrheitlich beteiligte
Gesellschafter die Grundstücke nur in "seine" KG einbringen will.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 94 Nr. 2 EFG 2009 S. 1934 Nr. 23 JAAAD-34346
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.05.2009 - 2 K 158/08
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