Keine Wiederbestellung eines Steuerberaters bei mehreren
Verurteilungen wegen wiederholter und nachhaltiger Nichtabführung von
Sozialversicherungsbeiträgen in vielen Fällen und bei erst drei Jahre
zurückliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen
Steuerhinterziehung
Leitsatz
1. Eine Wiederbestellung eines
(ehemaligen) Steuerberaters kommt nicht Betracht, wenn das konkrete Verhalten
des Antragstellers in der Vergangenheit den Schluss darauf zulässt, dass
der Bewerber auch künftig gegen seine Berufspflichten als Steuerberater
verstoßen wird, z. B. weil der ehemalige Steuerberater wiederholte oder
besonders schwerwiegende Wirtschafts- und Vermögensdelikte begangen hat.
2. Die Ablehnung des Antrags auf
Wiederbestellung ist folglich nicht zu beanstanden, wenn der ehemalige
Steuerberater u.a.in einer Vielzahl von Fällen mehrfach über Monate
hinweg die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten trotz
mehrerer Verurteilungen nicht abgeführt, sich ausweislich einer
rechtskräftigen Verurteilung durch das zuständige Amtsgericht in drei
Fällen einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat und wenn seit der
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erst rund drei Jahre vergangen sind.
Fundstelle(n): DStR 2010 S. 512 Nr. 10 EFG 2010 S. 358 Nr. 4 LAAAD-34341
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.10.2009 - 12 K 12040/09
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