Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13 | Vermietung: Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen auch bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes eine Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu bejahen ist. Entscheidend ist, dass der Vermieter auf den jahrelangen Leerstand reagiert, z.B. durch bauliche Umgestaltungen.

Für Vermieter ist das nächste Urteil relevant. Konkret geht es um die Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes. Im Streitfall standen Räume mehr als 20 Jahre leer. Das kommt ganz gewiss nicht häufig vor. Dennoch sind die Aussagen des BFH durchaus von allgemeinem Interesse.

Der BFH machte deutlich: Bleiben Vermietungsbemühungen für eine Immobilie lange Zeit vergeblich, kann durch bauliche Umgestaltungen eine fortbestehende Vermietungsabsicht belegt werden. Wird nichts unternommen, spricht dies für die Aufgabe der Vermietungs- und Einkünfteerzielungsabsicht. Man kann es auch so ausdrücken: Nach jahrelangem Leerstand muss die Einkünfteerzielungsabsicht aufgefrischt werden.

Unausgesprochen wendet der BFH die Grundsätze an, die zur Liebhaberei bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil