Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherung: Grenzwerte 2010
Die folgende Tabelle enthält die zum geänderten Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung. Der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” hat der Bundesrat am zugestimmt; die Veröffentlichung erfolgte im BGBl am (Teil I S. 3846).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahresarbeitsentgeltgrenzen
(Versicherungspflichtgrenzen) | |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze KV | 49.950 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze KV | 45.000 € |
Beitragsbemessungsgrenzen
(BBG) | |
Gesetzliche KV und PV | 3.750 €/Monat, 45.000
€/Jahr |
Gesetzliche RV und AV West/Ost | 5.500 €/Monat, 66.000
€/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr |
Knappschaftliche RV West/Ost | 6.800 €/Monat, 81.600
€/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr |
Bezugsgröße | |
Gesetzliche KV und PV | 2.555 €/Monat, 30.660
€/Jahr |
Gesetzliche... |