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BBK 1/2010 S. 11

Sozialversicherung: Grenzwerte 2010

Die folgende Tabelle enthält die zum geänderten Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung. Der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” hat der Bundesrat am zugestimmt; die Veröffentlichung erfolgte im BGBl am (Teil I S. 3846).


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Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
49.950 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
45.000 €
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Gesetzliche KV und PV
3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr
Gesetzliche RV und AV West/Ost
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr
Knappschaftliche RV West/Ost
6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr
Bezugsgröße
Gesetzliche KV und PV
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche...

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