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Lohnsteuer: Faktorverfahren bei Steuerklassenwahl IV/IV
Ab 2010 können berufstätige Ehepartner mit den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren nutzen. Dadurch profitieren sie bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren von den Steuervorteilen des Splittingtarifs . Der Faktor wird auf Antrag der Ehepartner vom Finanzamt berechnet und auf die Lohnsteuerkarte eingetragen.
Mitarbeiter im Lohnbüro sollten prüfen, ob auf den Lohnsteuerkarten 2010 ein Faktor eingetragen ist. Er findet sich auf der Lohnsteuerkarte im Abschnitt „Änderungen” im Feld „Steuerklasse / Faktor” (Richard Markl und Christian Eisele ).
infoCenter „Lohnsteuerklassen”, NWB ZAAAA-41712.
Tölle, Das neue Faktorverfahren nach § 39f EStG – Lohnsteuerklassenwahl 2010, NWB 45/2009 S. 3491, NWB CAAAD-30715.