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BBK 1/2010 S. 9

Verlängerung der konjunkturellen Kurzarbeit ab 2010

Am hat das Bundeskabinett auch für das Jahr 2010 eine [i]Verlängerung ab 2010 von 6 auf 18 MonateVerlängerung des Kurzarbeitergelds beschlossen . Durch die hierzu verabschiedete Verordnung soll nun sichergestellt werden, dass Mitarbeiter von Betrieben, die ab dem mit der Kurzarbeit beginnen, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Ohne die neue Verordnung würde wieder die gesetzliche Regelung nach § 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III gelten, nach der die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld grundsätzlich nur sechs Monate beträgt.

Bereits in der Vergangenheit wurde die Bezugsfrist durch [i]Beginn 2009: 24 Monate BezugsfristRechtsverordnungen verlängert: So wurde zuletzt im Frühsommer 2009 die Bezugsfrist aufgrund der Wirtschaftskrise für Betriebe, die 2009 mit der Kurzarbeit begonnen haben, auf 24 Monate ausgeweitet.

Arbeitgeber erhalten derzeit zunächst die Hälft...

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