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BBK 1/2010 S. 7

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Speisen zum Mitnehmen? BFH legt dem EuGH vor

Der BFH hat in vier verschiedenen Verfahren dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für zubereitete Speisen zum Mitnehmen mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar ist. [i]BFH zweifelt am ermäßigten Satz für zubereitete SpeisenDer BFH bezweifelt die Rechtmäßigkeit, die Umsatzsteuer zu ermäßigen. In den Verfahren geht es um die Betreiber von Imbiss-Ständen, die den Imbiss auf Verzehrtheken oder Ablagebrettern des Imbiss-Stands anboten, um einen Kino-Besitzer, der Imbisse verkaufte, die im [i]FälleKino-Foyer auf Sitzbänken und -tischen verzehrt werden konnten, sowie um Umsätze eines Catering-Services, der auch Besteck und Partytische bereitstellte.

Nach Ansicht des [i]Lebensmittel nur als „Rohstoff” begünstigt BFH dürften zubereitete Lebensmittel bereits keine „Nahrungsmittel” im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen. ...

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