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Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Steuerliches Sofortprogramm kommt wie geplant zum 1. 1. 2010
[i]Hörster, NWB 48/2009 S. 3706Am hat nunmehr auch der Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das der Deutsche Bundestag bereits am in dritter Lesung verabschiedet hatte, zugestimmt. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wie von den Koalitionsfraktionen geplant, bis zum Ende des Jahres 2009 abgeschlossen werden. Der wesentliche Inhalt des Gesetzes wurde bereits in NWB 48/2009 S. 3706 vorgestellt. In diesem Beitrag werden daher primär die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ausführlicher dargestellt.
I. Zinsschranke
1. EBITDA-Vortrag
[i]Vortrag erhöht Abzugsmöglichkeit für Zinsaufwendungen in FolgejahrenDie mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte Zinsschrankenregelung in § 4h EStG ist um die Möglichkeit eines EBITDA-Vortrags ergänzt worden. Danach erhöht das verrechenbare EBITDA, das die um die Zinserträge geminderten Zinsaufwendungen eines Betriebs übersteigt, in den folgenden Wirtschaftsjahren die Abzugsmöglichkeit für Zinsaufwendungen. Ein bis zum Ende des fünften Wirtschaftsjahres nach Entstehen noch nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag verfällt.
[i]Kein Vortrag bei Escape-RegelungenFür Jahre, in denen ein Betrieb wegen der sog. Escape-Regelungen nach § 4h Abs. 2 EStG nicht unter die Zinsschranke fällt, kann auch kein EBITDA-Vor...