Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung | Berechnung der Nichtrückkehrtage gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz bei ein- und mehrtägigen Dienstreisen im In- und Ausland
▶ Urteil: (1) Unternimmt ein in Deutschland ansässiger Stpfl., der bei einer in der Schweiz ansässigen AG (leitend) angestellt ist und seinen Arbeitsort in der Schweiz in den Streitjahren 1998 bis 2000 an 143 bis 179 Tagen im Jahr mit täglicher Rückkehr nach Deutschland aufsucht, daneben eintägige und mehrtägige Dienstreisen in Drittstaaten, sind weder diese eintägigen Dienstreisetage noch die Rückreisetage nach den mehrtägigen Dienstreisen in Drittstaaten bei der Berechnung der Nichtrückkehrtage i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Dienstreisetage in Deutschland, an denen der Stpfl. zwar nicht an seinen Wohnort zurückgekehrt ist, er aber zuvor auch nicht seinen Arbeitsort in der Schweiz aufgesucht hat. (2) Die von einem Stpfl. verbrachten Wochenend- und Feiertage anlässlich vo...