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Arbeitsförderung; | Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)

Das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. ist im BGBl 2001 I S. 3443 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Arbeitsförderungsrecht durchgreifend reformiert. Die Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente, Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld und Zeiten der Betreuung und der Erziehung von Kindern werden ab dem in die Versicherungspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit einbezogen und können damit zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld dienen. Wir werden über das Gesetz in NWB Nr. 3/2002 umfassend berichten.

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