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Arbeitsrecht | Fristlose Kündigung eines Systemadministrators
Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Systemadministrator ist berechtigt, wenn dieser seine Zugriffsrechte auf die betriebliche E-Mail-Kommunikation missbraucht, indem er sich jenseits seines Aufgabengebiets eigenmächtig und zielgerichtet private E-Mail-Korrespondenz der Geschäftsführung verschafft und aneignet, um diese eines illoyalen Verhaltens bezichtigen zu können.