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Lohnsteuer | Vorsorgepauschale ab 2010
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung v. wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab in wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale. Das BMF hat nun mit Schreiben v. hinsichtlich der Vorsorgepauschale im [i]NWB 2009 S. 2636Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und § 39b Abs. 4 EStG) ab 2010 Stellung genommen.